Burg-Gymnasium
Bad Bentheim

Digitalisierungsprozess und GYOD-Modell am BGB

Der Einsatz von Medien findet an unserer Schule in unterschiedlichen Formen und in verschiedenen Unterrichtssituationen statt. Übergeordnetes Ziel, wie es auch unser Medienkonzept formuliert, ist es, die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler auf verschiedenen Ebenen zu stärken. Unsere Schülerinnen und Schüler erwerben so Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den Herausforderungen in einer von digitalen Medien geprägten Welt gerecht zu werden.

Das Burg-Gymnasium möchte einen hochwertigen Unterricht etablieren, der individuell, transparent und schülerorientiert gestaltet ist. Dabei sollte der Einsatz digitaler Medien / digitaler Lernformen nicht zum Selbstzweck werden, sondern stets den Erfordernissen fachlicher Didaktik und Methodik untergeordnet sein. Ein wichtiger Baustein, der diese Ziele erreichen helfen soll, ist das "Digitalcurriculum" für jedes Fach, das wir im Laufe des Schuljahres 2020/21 entwickelt haben. Die Digitalcurricula werden fortlaufend von den jeweiligen Fachgruppen überprüft und aktualisiert.

Als Schule möchten wir die Grundlage für die Schüler schaffen, sich später als selbstständige und mündige Bürger im gesellschaftlichen und beruflichen Leben zurechtfinden zu können. Dabei ist eine Schul- und Lernumgebung vonnöten, die der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit entspricht und die die Schüler dazu befähigt, die moderne und digitale Lebenswelt zu meistern. Aus diesem Grund haben wir uns Ende 2020 dazu entschieden, erste Pilotklassen mit elternfinanzierten Tablets im Rahmen eines GYOD-Modells auszustatten. Das heißt konkret: Die Anschaffung einheitlicher Endgeräte (iPads), die durch die Eltern finanziert werden müssen. Für einen zunehmenden sinnvollen Einsatz von Endgeräten in der Schule kommen wir nicht umhin, eine einheitliche Ausstattung zu erreichen. Vor allem müssen Schülergeräte vonseiten der Schule administriert werden.

Im Schuljahr 2021/22 wurden nach positivem Elternvotum zwei ersten Pilotklassen eingerichtet, zusätzlich haben bereits zu diesem Zeitpunkt viele Schülerinnen und Schüler ein GYOD-Tablet freiwillig angeschafft. Das Modell des "GYOD-Elternvotum" am BGB ging im Frühjahr 2022 in die zweite Runde, die Abläufe und Verfahrensweisen wurden analog zu 2021 umgesetzt. Im Herbst 2022 gab es insgesamt fünf Tabletklassen und besaßen insgesamt über die Hälfte aller Schülerinnen und Schülern ein elternfinanziertes Tablet. Im September und Oktober 2023 stimmte sowohl der Schulvorstand einstimmig als auch die Gesamtkonferenz mit überwältigender Mehrheit bei lediglich einigen wenigen Enthaltungen für die verpflichtende Einführung von elternfinanzierten Tablets ab Klasse 9 zum Schuljahr 2023/24


Um die Schulgemeinschaft umfassend über die damit verbundenen organisatorischen und inhaltlichen Fragen zu informieren, finden Sie unten eine Reihe von Fragen als FAQ-Übersicht beantwortet. 

 

 

Am Burg-Gymnasium werden elternfinanzierte und durch ein MDM-System verwaltete Tablets seit dem Schuljahr 2020/21 erfolgreich im Unterricht eingesetzt. Begleitend wurden pädagogische und inhaltliche Konzepte für den Unterricht der einzelnen Fächer entwickelt (Digitalcurricula), es wurden Fortbildungen für Schüler/innen durchgeführt (iPad-Snacks), die Einführung einer Digitalstunde in Klasse 5 beschlossen und regelmäßige kollegiumsinterne Fortbildungen organisiert (Kurskiosk-Modell), um am Burg-Gymnasium die Nutzung der Tablets im Unterricht sinnvoll und zielführend zu gestalten.

Zum Schuljahr 2023/24 wird erstmalig nach Beschluss sowohl der Gesamtkonferenz als auch des Schulvorstandes die verpflichtende Anschaffung elternfinanzierter Tablets ab Klasse 9 realisiert. Folgende Aspekte haben in der zuvor mit allen Beteiligten intensiv geführten Gespräche dabei eine zentrale Rolle gespielt:

- Von Elternseite wurde die recht kurzfristige Entscheidung pro oder contra Tabletkauf des alten Modells (jeweils im Frühjahr der 9. Klasse) eher als Belastung denn als Vorteil angesehen, da die finanzielle Umsetzung ggf. kurzfristig erfolgen muss. Hier bringt eine verpflichtende Anschaffung bereits frühzeitig die  nötige Klarheit.

- Pädagogisch gesehen können bislang digitale Methoden in vielen Klassen nur begrenzt umgesetzt werden, da die sog. "hybriden" Klassen auf Schultablets angewiesen sind, die nicht gesichert zur Verfügung stehen (Tabletkoffer für die gesamte Schule).

- Zudem ergeben sich weitere pädagogisch-inhaltliche Aspekte: Die Vorbereitung der Schüler/innen auf eine zunehmend digitalisierte Arbeitswelt, eine Erhöhung der (kritischen) Medienkompetenz und ein selbstverständlicher und souveräner Umgang mit digitalen Medien, der Ausbau einer digitalisierten Feedback-Kultur, die Förderung von kooperativem und eigenständigem Lernen sowie eine höhere Chancengleichheit und -gerechtigkeit mit Bezug auf den Erwerb digitaler Kompetenzen.

- Ergänzend bringt die verbindliche Einführung ab Klasse 9 für das Fach Informatik didaktisch-pädagogische Vorteile, da dieses als Pflichtfach für Jg. 9 ab 2024/25 vorgesehen ist: Die Programmiersprachen, die dort genutzt werden, werden mithilfe von Tablet-Apps unterrichtet und können durch eine einheitliche Ausstattung der Klassen 9 einfacher unterrichtet und geübt werden.

Die Begründung der verpflichtenden Einführung ab der Jahrgangsstufe 9 liegt in der damit verbundenen inhaltlichen Arbeit: In den Jahrgängen 9 und 10 können einerseits auf diese Art digitale Kompetenzen erworben werden, die für die Arbeit in der Oberstufe grundlegend sind, zum anderen wird somit die Arbeit innerhalb der Kerncurricula jeweils als Doppeljahrgang (9/10) unterstützt. Darüber hinaus gehen wir von einer Nutzungsdauer von insgesamt 5 Jahren aus, so dass mit der verpflichtenden Anschaffung in Klasse 9 die restliche Schulzeit am Burg-Gymnasium abgedeckt wäre und kein zweites Gerät im Lauf der Schulzeit angeschafft werden muss.

Mit der verpflichtenden Einführung ab Klasse 9 können die Jahrgangsstufen 7 und 8 die in der Schule zur Verfügung stehenden Tabletkoffer nutzen, so dass die Schülerinnen und Schüler hier bereits die Arbeit mit digitalen Tools und Technologien erlernen, ohne zu diesem Zeitpunkt bereits verpflichtet zu sein, eigene Tablets anzuschaffen. Eine vorrangige Nutzung für Klassen 7 und 8 wird zu diesem Zweck angestrebt. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 hingegen setzen wir auf eher projekt- oder phasenweite Nutzung der schuleigenen Tablets.

Die freiwillige Bestellung in den Jahrgangsstufen 5-8 bleibt erhalten, als Empfehlung gilt jedoch, Tablets frühestens ab Klasse 7 freiwillig anzuschaffen. 

Langfristig geht es als übergeordnetes Ziel darum, Schüler im Umgang mit digitalen Medien und der allgegenwärtigen Technik vertraut und kompetent zu machen. Der kundige und sichere Umgang mit digitalen Medien, der an unserer Schule erlernt wird, bildet die Grundlage für kompetentes Handeln in einer fortschreitend digtialisierten Lebens- und Arbeitswelt. Wir haben uns in den Fachgruppen im Schuljahr 2020/21 intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie wir die digitalen Kompetenzen der Schulerinnen und Schüler pro Fach sinnvoll entwickeln und stärken können. Das Ergebnis ist ein "Digitales Curriculum" des Burg-Gymnasiums, das die fachlich angebundenen digitalen Methoden und Wege beschreibt, die alle Schülerinnen und Schüler an unserer Schule erlernen. Dieses Digitalcurriculum wird pro Fach laufend evaluiert und angepasst.

Der Einsatz von Schülertablets erleichtert es ungemein, diese Kompetenzen auszubauen. Durch die Interaktivität und die multimedialen Funktionen der Tablets ergeben sich viele mögliche Unterrichtsszenarien:Es sind dabei bereits die Standard­funktionen, die jedes Gerät beherrscht, die den Unterricht bereichern. Mit Hilfe des Internetbrowsers wird die Herleitung einer Funktion nach­geschlagen oder ein Erklär­video zu einem Thema geschaut. Mit der Fotokamera werden geometrische Winkel auf dem Schul­hof augenommen, um sie hinter­her zu vermessen. Mit der Video­kamera werden eigene Erklär­videos produziert oder Versuchs­abläufe gefilmt. Mit der Abspiel-Funktion für Audio­dateien wird ein von der Lehrkraft auf­gezeichnetes Diktat zu Übungs­zwecken angehört. Mit der Diktier­gerätfunktion wird ein eigener Text eingesprochen, damit die Lehrkraft später Rück­meldung geben kann, in einem Klassen-Chat wird eine Arbeits­leistung diskutiert, die eine Mit­schülerin hoch­geladen hat, mit der Karten-App werden Siedlungs­strukturen erkundet. Neben der Möglichkeit, zu verschiendenen Themen im Unterricht zu online zu recherchieren, eigene Präsentationen am Gerät zu erstellen oder Tafelbilder/Unterrichtsergebnisse direkt in eigene Mitschriften zu integrieren, bieten verschiedenste Apps und Tools für den Bildungsbereich gewinnbringenden Mehrwert.

Zum Einsatz kommen 3D-Apps, die Unterrichtsinhalte anschaulich vermitteln, wie etwa GeoGebra für Mathematik, oder Apps und Tools, die die Zusammenarbeit erleichtern und mithilfe derer die SchülerInnen Unterrichtsinhalte einprägsam und vielseitig erarbeiten können, wie etwa Etherpads, digitale Pinnwände oder kollaborative Whiteboards. Das Erstellen von eigenen Videos, Animationen oder Tonaufnahmen gehört ebenfalls bereits heute zu vielen Unterrichtssettings dazu, beispielsweise in Form von selbst gedrehten Erklärvideos, die zusammengeschnitten und bearbeitet werden. Es gibt darüber hinaus am Burg-Gymnasium eTwinning-Projekte mit Partnerschulen in Europa, die auch in Zeiten, in denen Corona nicht die Digitalität erzwingt, auf interaktiven und kollaborativen Tools aufbauen. 

Zudem werden Schulbücher zukünftig in digitaler Form angeboten. Aber auch die vorhandenen gedruckten Bücher bieten häufig eine zusätzliche App an, um beispielsweise im Fremdsprachenunterricht Hördateien abzuspielen. 

Durch den Einsatz einer App wie GoodNotes, deren Lizenz die Schüler über die Schule erhalten, können darüber hinaus Mappenführung und eigene Mitschriften komplett digital erfolgen. Arbeitsblätter werden im Unterricht digital verteilt, mithilfe der momentan nach und nach in den Klassenräumen installierten AirServer an die digitale Tafel gespiegelt oder den Mitschülern zur Verfügung gestellt und können nach der Bearbeitung in die Cloud oder auf dem Tablet gespeichert werden. 

Diese Aufzählung beinhaltet nur beispielhafte Möglichkeiten - der Einsatz von Tablets im Unterricht hat viele verschiedene Ebenen, die den Schulalltag erleichtern und das Lernen sinnvoll vertiefen.

 

Die Frage nach den "hybriden", also unterschiedlich ausgestatteten Klassen beschäftigt viele Eltern, aus absolut nachvollziehbaren Gründen.

Wir haben als Schule das Thema auch von Beginn an mit bedacht. Das bereits erwähnte Digitalcurriculum für alle Fächer (Link) ist erstellt und nimmt dabei diese Situation der unterschiedlichen Ausstattung außerhalb der Pilotklassen mit auf. Uns geht es genau darum, einerseits niemanden zu benachteiligen, was Unterrichtsinhalte angeht und andererseits dafür zu sorgen, dass alle Schüler dennoch digitale Kompetenzen erwerben können. Wir planen mit Blick auf die entsprechenden Jahrgangsstufen bewusst auch für Klassen mit heterogener Ausstattung. Solchen Klassen soll es in Sachen Bildung nicht schlechter gehen.

Praktisch heißt das beispielsweise, dass wir auf systemübergreifende Apps, Lösungen und Programme zurückgreifen oder durch Cloudlösungen (Iserv) Unterrichtsergebnisse für alle verfügbar machen. Im Unterricht selbst haben wir durch die zur Verfügung stehenden Schultablets die Möglichkeit, bestimmte Unterrichtsphasen für alle Schülerinnen und Schüler einheitlich digital zu gestalten.

Da das Bestellportal auch in Zukunft weiterhin halbjährlich (jeweils im Oktober/November und März/April) geöffnet sein wird, bleibt Ihnen immer die Möglichkeit, den verpflichtenden Kauf ab Klasse 9 abzuwarten. Eine klare Kosten-Nutzen-Rechnung können wir letztlich für niemanden aufstellen, es bleibt für die unteren Jahrgangsstufen Ihre individuelle Entscheidung. Wensen Sie sich bei Fragen oder Beratungsbedarf zu diesem Thema gerne an die jeweilige Klassenleitung oder das Digitalteam.

 

Vorweg: Digitale Endgeräte kosten viel Geld. Uns ist bewusst, dass das für Familien eine spürbare finanzielle Belastung darstellt. Die zentrale Voraussetzung, dass die Geräte durch die Schule administriert werden müssen, hat zur Folge, dass sie nicht frei, sondern zentral in Form einer Sammelbestellung über einen Bildungspartner der Schule beschafft werden müssen, der neben den Geräten selbst entsprechende Lizenzen, einen unfassenden Support sowie sog. DEP-Nummern zur Verfügung stellen kann, um die Geräte später dem Mobile Device Management automatisch zuweisen und zentral mit neuen Einstellungen und Apps versorgen zu können.

Von unserem Bildungpartner werden verschiedene Pakete angeboten, die neben dem Erwerb des Gerätes inklusive einer Schutzhülle und eines Stiftes auch eine Versicherung sowie ein Service-Portal beinhaltet. Die Versicherung (SchoolProtect Premium mit 36 Monaten Laufzeit) deckt verschiedenste Schadensfälle ab, wie etwa Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, Fall-/Sturzschäden, Elektronikschäden oder unsachgemäße Handhabung - dies jeweils auch mehrfach innerhalb der Laufzeit. Angeboten werden verschiedene iPads mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen als "Bildungspakete".

Es gibt zwei Kaufvarianten: Einmal eine monatliche Ratenzahlung von 3 bis zu 36 Monaten. Zum anderen wird ein Sofortkauf mit Skonto angeboten. Zudem dürfte – zumindest in der Oberstufe – eine Tastatur sinnvoll sein; diese kann in bestimmten Paketen ebenfalls erworben werden.

Wichtig zu wissen: Bei einer Sammelbestellung werden mehrere Pakete angeboten, aus denen Eltern mit ihren Kindern gemeinsam eine Wahl vornehmen können. Das preisgünstigste Paket 1 reicht von den Leistungen des Gerätes her vollkommen aus, um den Schulalltag reibungslos gestalten zu können!

Zu jeder Bestellrunde gibt es genauere Informationen mit aktuellen Paketpreisen.

Ab dem Schuljahr 2022/23 können die Schulbücher entweder als Printausgabe oder bzw. und als digitale Lizenz entliehen werden. Man kauft bzw. leiht eine Lizenz für ein Schuljahr. Es ist außerdem möglich, beide Pakete zu buchen, natürlich verbunden mit den dann doppelten Kosten. Diese Entscheidung dürfen Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten treffen. Wir empfehlen, sich rechtzeitig mit dieser Frage zu befassen. Preislich bewegen sich beide Pakete aktuell noch in einem ähnlichen Rahmen. In seltenen Einzelfällen gibt es von den Verlagen zu den Schulbüchern noch keine digitalen Lizenzen, so dass dann automatisch die Printversion gewählt wird.

Mögliche Entscheidungshilfen:

Erste Erfahrungen und Evaluationen zeigen ein gemischtes Bild: Viele Schülerinnen und Schüler schätzen die E-Book-Variante der Schulbücher, andere bevorzugen das Printbuch, wiederum andere hätten am liebsten beides. E-Books eröffnen zahlreiche neue Möglichkeiten, digital mit den Büchern zu arbeiten. Andererseits: Viele fügen einfach Fotos ihrer aktuellen Schulbuchseite in z. B. Goodnotes ein und digitalisieren ihr Printbuch bei Bedarf. Daher ist es wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Wahl von ihren Gewohnheiten / Vorlieben leiten lassen, eine allgemeine Empfehlung für alle ist nicht möglich.

Aufgrund der Preispolitik der Verlage wird die Hoffnung vieler auf geringere Ausgaben für Bücher leider enttäuscht: Zumeist entsprechen die Kosten einer digitalen Lizenz denjenigen des Leihpreises, nämlich ca. einem Drittel der Kosten eines Printbuches. Sonderfall Printplus: Aktuell verfügen wir für das Schuljahr 2022/23 noch über Schulbücher im Bestand, zu denen wir zusätzlich zur Printfassung eine digitale Lizenz erwerben können („Printplus") – diese Lizenzform ist etwas kostengünstiger als die reine E-Book-Lizenz. Für 2022/2023 und teilweise noch für das übernächste Schuljahr können wir somit die Kosten für Lizenzen etwas geringer halten. Wir weisen aber jetzt schon darauf hin, dass sich das ändern wird.

 

Link zur Schulbuchausleihe

Die Administrierung ist rechtlich erforderlich, da nur so verhindert werden kann, dass die Geräte zu nichtschulischen Zweken genutzt und z.B. Social-Media-Apps aufgerufen werden, und pädagogisch sinnvoll, da das Erlernen digitaler Kompetenzen immer größere Beachtung findet und in Kerncurricula und übergeordneten Lehrplänen (Ziellinie 2025, Orientierungsrahmen Medienbildung) aufgenommen wurde.

Die Administration der Geräte geschieht mithilfe eines sog. „Mobile Device Managements" (MDM): Schülergeräte werden in der Schule in einer eigenen Schulumgebung genutzt. Dadurch werden beispielsweise bestimmte Funktionen oder Apps zentral bereitgestellt. Diese müssen nicht einzeln durch Eltern gekauft werden; der Erwerb entsprechender Lizenzen sowie die Installation laufen über die Schule.

Es können über das MDM Apps und Funktionen grundsätzlich oder zeitweise gesperrt werden. Die Schulumgebung durch ein MDM schränkt die private Nutzung der Geräte ein. Dies geschieht aber nur, sobald sich das Gerät im Netzwerk der Schule befindet. Wird das schulische Netzwerk verlassen, springt das Gerät um auf eine rein private Nutzung und können alle individuell installierten Apps etc. wider uneingeschränkt genutzt werden. Also: schulische Nutzung im schulischen WLAN, private Nutzung in privaten Netzwerken. 

Angeschaffte Geräte können am Ende der Schulzeit ganz aus dem MDM herausgenommen werden, um sie privat weiter zu nutzen.

Die Geräte können von den Schülerinnen und Schülern frei im Unterricht genutzt werden, weitgehend bis völlig unabhängig vom Unterrichtsszenario (z. B. für die digitale Mappenführung, zur digitalen Weiterverarbeitung analog wie digital vorgehaltener Arbeitsblätter, Nutzung der digitalen Schulbuchs, Präsentation von Ergebnissen, u.v.m.). Hier steht also die individuelle Nutzung der Endgeräte durch die Lernenden im Mittelpunkt.

Wichtige Apps können durch die Schule bereitgestellt und konfiguriert werden; Lehrkräfte können für einzelne Stunden die Nutzung auf bestimmte Apps eingrenzen; White-/Blacklists für Browser können aktiviert / deaktiviert werden (z. B. können bestimmte soziale Netzwerke, die grundsätzlich gesperrt sind, im Rahmen einer kritischen Medienreflexion zeitweise freigegeben werden); Profile für die Geräte können für einzelne Stunden oder Sequenzen auf die unterrichtlichen Bedürfnisse eingestellt werden ...

Bezogen auf Unterrichtsplanung (digitale Unterrichtsszenarien): Die einheitliche Ausstattung senkt die Hürden / erleichtert den Einstieg und die Weiterentwicklung, schafft wesentlich größere Planungssicherheit: Unsere Lehrkräfte wissen, was auf den Geräten verfügbar ist, wie die Geräte eingesetzt werden, welche Tricks evtl. notwendig sind etc. Die Geräte sind immer da und können ggf. auch spontan / auf Anregung der Schüler genutzt werden. 

Grundsätzlich ist die Frage nach Zuschüssen nur ab der Jahrgangsstufe 9 mit verbindlicher Einführung relevant, da in allen jüngeren Jahrgangsstufen die Anschaffung von GYOD-Schülergeräten auf rein freiwilliger Basis geschieht. 

Für Familien, die staatliche Sozialleistungen beziehen, sind – Stand jetzt – über das „Bildungs- und Teilhabepaket" hinaus keine weiteren Mittel vorgesehen. Die soziale Abfederung des Kaufs für alle besteht in der Möglichkeit der Ratenzahlung (laut
Rücksprachen mit den entsprechenden Ämtern). Das ist nicht unsere Meinung, sondern unser Kenntnisstand – sicherlich für uns alle unbefriedigend. Und selbstverständlich ist allen bewusst, dass angesichts der Pandemie in einigen Familien finanzielle Folgen deutlich spürbar sind. 

Erfreulicherweise haben sich – auf Initiative des Burg-Gymnasiums hin – die Stadt Bad Bentheim dazu entschlossen, für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien einen Zuschuss von 50 Prozent zu leisten. Als grobe Richtlinie zur Frage, welche Familien für diese Förderung in Frage kommen, kann unsere Schulbuchausleihe gelten: Wer hier aufgrund gewisser Voraussetzungen von der Zahlung des Leihentgelts ausgenommen ist, für den könnte die Berechtigung vorhanden sein. 

Wir empfehlen denjenigen Familien, die sich an dieser Stelle angesprochen fühlen, sich umgehend bei der Stadt Bad Bentheim zu melden, um die Bezugsberechtigung und das weitere Verfahren zu klären.

Ob wir in einem besonderen Ausnahmefall, in dem die Hilfe der Kommunen versagt wurde, gegebenenfalls zumindest für eine beschränkte Zeit unterstützend tätig werden könnten, müsste im jeweiligen Einzelfall intensiv geprüft und geklärt werden. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass wir niemanden, der es nicht zuvor bei den Kommunen versucht hat, unterstützen können.

Von Elternseite wurde häufiger auch der Schulverein zur Sprache gebracht: Unser Schulverein kann für solche Hilfen nicht in Anspruch genommen werden. Abgesehen von der Frage nach den zur Verfügung stehenden Summen – leider treten derzeit recht wenige Eltern dem Verein bei – darf der Verein laut Satzung solche Hilfen gar nicht leisten. Und selbst, wenn er es dürfte: Wer sollte die Entscheidung treffen, welche Familien mit welcher Summe gefördert werden und welche Familien nicht?

Die Antwort ist einfach und zugleich höchst komplex.

Die Schule kann nicht jedem Kind ein Gerät zur Verfügung stellen, sie darf es vermutlich gar nicht. Einige Gründe dafür:

1. Endgeräte sind Lernmittel, gehören damit hinsichtlich ihrer Finanzierung zu den Elternaufgaben - es sei denn, auf Landesebene würde man angesichts des Digitalisierungsprozesses die Endgeräte – wie die meisten Bücher - in die Lernmittelfreiheit / Lernmittenentleihe aufnehmen. Passiert aber (derzeit) nicht.

2. Wären Endgeräte Lehrmittel, gehörten sie in den Aufgabenbereich des Schulträgers, also unseres Landkreises. Da alle Schulträger, aber auch die Kultusbehörden auf dem Standpunkt stehen, dass Endgeräte in Schülerhänden Lernmittel sind, wird hierfür kein Geld zur Verfügung gestellt. (Klassensätze, die in der Schule bleiben, sind übrigens Lehrmittel und werden daher bezahlt.)

Zwischenfazit: Weder das Land noch der Landkreis stellen Geld für Geräte zur Verfügung.

3. Könnte die Schule das nicht freiwillig übernehmen? Nein – das Geld haben wir gar nicht (Summen werden regelmäßig im Schulvorstand offengelegt)! Und Geräte, die wir kaufen, sind Lehrmittel, die wir nicht als Lernmittel in einen Dauerverleih geben dürfen.

4. Und was ist mit dem Digitalpakt? Auch hier wäre eine deutlich ausführlichere Antwort notwendig; in Kurzform: Die Bundesmittel für den Digitalpakt können nach Landesrichtlinien vom Landkreis in Absprache mit den kreiseigenen Schulen (d.h. vier Ebenen sind beteiligt) unter bestimmten Voraussetzungen abgerufen werden. Nach einem – aus unserer Sicht durchaus langwierigen – Prozess gehen die Mittel den Richtlinien folgend am BGB vorwiegend in die Infrastruktur (weiterer Ausbau des WLAN, zusätzliche Verkabelungen, ein zusätzlicher Breitbandanschluss) und in die Ausstattung der Schule (v. a. Unterrichtsräume). Da die Mittel insgesamt hierfür nicht ausreichen, übernehmen wir einen Teil aus unserem Schulbudget. Das Geld ist also verplant (und gut angelegt).
Digitale Endgeräte hätten nach den Richtlinien des Digitalpaktes nur nachrangig angeschafft werden dürfen, und zwar für maximal 25.000 €. Davon hätten beispielsweise gerade einmal 42 Geräte (Basisvariante mit Versicherung) gekauft werden können. Und ob diese hätten fest ausgeliehen werden dürfen, ist eine ungeklärte Frage (s. Punkt 3).

Also: Eine Finanzierung über den Digitalpakt kommt nicht infrage und für die kommenden Jahre gibt es keinen Digitalpakt mehr.

Wir haben schulseits in der BYOD-Phase (also dem Vorläufer des jetzigen GYOD-Modells) Android-Tablets angeschafft und getestet – die Administrierung funktionierte mangelhaft, Besserung ist leider nicht in Sicht; daher scheiden Android-Tablets für den Schulgebrauch im Rahmen eines GYOD aus. Die iPads haben sich innerhalb kürzester Zeit hingegen vollauf bewährt.

Die Anforderungen an die anzuschaffenden Geräte sindwie folgt definiert:
Auf den anzuschaffenden Tablets muss der Einsatz eines Mobile Device Managements (MDM) möglich sein, um die Administrierbarkeit privater Endgeräte durch die Schule zu gewährleisten. Aufgrund der bisherigen sehr fundierten Erfahrungen und angesichts der praktischen Umsetzbarkeit ist ein einheitliches MDM zwingende Voraussetzung, damit z. B. Anwendungen (Apps) auf allen Geräten verwendet oder einheitlich genutzt werden können. Um einen gemeinsamen Unterricht zu gestalten, benötigen alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Arbeitsmittel (wie auch bei Schulbüchern). Darum muss gewährleistet sein, dass auf den Geräten dieselben schulischen Apps installiert sind und alle die gleichen Möglichkeiten haben, mit dem Tablet zu arbeiten. Aus diesem Grund müssen die Geräte über das gleiche Betriebssystem, wenn auch mit unterschiedlichen Updates möglich, verfügen. Somit ist gewährleistet, dass bei kleineren Problemen Hilfe durch Mitschüler und Lehrer erfolgen kann.

Für die Mobilgeräte-Verwaltung oder das Mobile Device Management (MDM) gibt es diverse Anbieter, wobei bisher nur wenige auf den DSGVO-konformen schulischen Einsatz von Mobilgeräten spezialisiert sind. Die Administrations- und Steuerungssoftware, unter der das Gerät verwaltet wird, muss zudem durch das Land Niedersachsen für Prüfungssituationen zertifiziert und für die Schule freigegeben sein. Beides ist beim MDM-System von JAMF der Fall, während andere Anbieter dies nicht gewährleisten können bzw. nicht so weit entwickelt sind und somit nicht infrage kommen. Darum müssen die angeschafften Tablets mit dem MDM von JAMF verwaltet werden können, um sie am BGB nutzen zu dürfen.

Die Beschaffung der notwendigen Hardware obliegt den Erziehungsberechtigten, die in der Wahl des Anbieters grundsätzlich frei sind. Aber: Bei einer privaten Anschaffung (ohne unseren schulischen Leistungspartner) muss zwingend darauf geachtet werden, dass das Gerät vom Anbieter über seine Händler-ID und unsere schuleigene DEP-Nummer dem BGB zugeordnet werden kann. Ohne eine solche Zuordnung darf ein Gerät ab dem Schuljahr 2024/25 nicht mehr am BGB verwendet werden.  Sollte bei einem Privatkauf die Integration des Gerätes in das schulische MDM Probleme bereiten, sind die Erziehungsberechtigten in der Pflicht, diese Probleme zu lösen.

Grundsätzlich für die Verwendung am BGB geeignet sind alle Tablets mit einer Bildschirmgröße von mindestens 10,2“ und einer Speicherkapazität von mindestens 32 GB, falls sich diese Geräte per DEP-Nummer und Händler-ID dem BGB zuordnen lassen.



Eine Anbindung an bestehende Systeme zuhause, beispielsweise einen Windows-Laptop oder -PC, ist auch mit den iPads problemlos möglich. Zum einen ist das schulinterne Iserv als plattformübergreifende Lösung zu nennen, hier können Dateien gespeichert und abgerufen werden.

Da unsere Schule bereits seit mehreren Jahren zusätzlich das Paket "Office 365 A1 Plus for faculty" zur Verfüfung stellt, haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, hier 1 TB Cloudspeicher kostenfrei zu nutzen. Die entsprechenden Office-Apps stehen auch im Betreibssystem iOS zur Verfügung und können über den eigenen Account demzufolge Inhalte produziert, in die Cloud geladen oder von dort aus plattformunabhängig von jedem Gerät aus abgerufen werden. Auch andere Apps, wie das von uns für die GYOD-Geräte bereitgestellte "Goodnotes", können mit dieser Cloud synchronisiert und erstellte Notizen im PDF-Format auch auf anderen Betriebssytemen weiter bearbeitet werden. 

Die Registrierung für das Office-Paket erfolgt über die ohnehin vorhandenen ISERV-Emailadressen. Eine Anleitung für die Registrierung ist auf der Homepage des BGB (Link) zu finden. Unsere SchülerInnen erhalten über dieses Paket:

- die Office 365-Version im Web mit Anwendungen wie Outlook, Word, PowerPoint, Excel und OneNote
- vollumfänglichen Zugriff auf die Office-Desktopanwendungen sowie weitere Management- und Sicherheitstools
- Office-Desktopanwendungen auf bis zu fünf PCs oder Macs pro Nutzer 
- Office-Anwendungen auf bis zu 10 Endgeräten (5 Tablets und 5 Smartphones) pro Nutzer 
- 1 TB Coudspeicher im OneDrive

Termine

Lateinexkursion nach Xanten ins RömerMuseum

Ort: R-5

JS 12: 14.00 Uhr (nur für Lehrkräfte)

JS 13: 14.30 Uhr (nur für Lehrkräfte)

 

Ort: R-5

Weitere Termine finden Sie hier »
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