(Überarbeitung; Stand Juni 2023)
1 Vorbemerkung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch den RdErl. d. MK vom 01.11.2015 festgelegt und damit für alle Beteiligten bindend.
Unter dem Begriff „Schulfahrten“ werden Klassen- wie Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte wie auch Schüleraustauschfahrten zusammengefasst; zudem gehören die Wandertage dazu.
Unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind keine Schulfahrten.
2 Allgemeine Bildungs- und Erziehungsziele
Schulfahrten am Burg-Gymnasium sollen vorrangig
- der Klassen- und Stufengemeinschaft der Schülerinnen und Schüler dienen und sie fördern;
- die Begegnung von Schülerinnen und Schülern einerseits und Lehrkräften andererseits außerhalb des eigentlichen Fachunterrichts intensivieren;
- pädagogische und / oder unterrichtliche Bezüge zur schulischen Arbeit in den Lerngruppen aufweisen.
3 Finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen
Das Fahrtenkonzept wie auch dessen konkrete Umsetzung müssen sich in besonderer Weise auch an dem finanziellen Rahmen orientieren.
Wir betonen die Verantwortung der gesamten Schulgemeinschaft dafür, dass insbesondere mit Blick auf diejenigen Familien, die größere Schwierigkeiten mit der Finanzierung von Fahrten haben können, grundsätzlich der Kostenrahmen von Fahrten umsichtig bedacht wird. Dazu gehört gleichsam, dass das Anspruchsdenken aller Betroffenen in vernünftige Bahnen gelenkt wird.
Gerade mit Blick auf die Fahrtkosten sollten auf jeden Fall Fahrten mit der Bahn als Alternative geprüft werden.
Flugreisen sollen vermieden und nur dann als Ausnahme erwogen werden, wenn dadurch die Fahrtkosten gegenüber alternativen Beförderungsmöglichkeiten deutlich günstiger sind.
Weitere Hinweise zu den finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zur Sicherheit finden sich in der „Anlage zum Konzept für Schulfahrten: Finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen“.
4 Fahrtenwoche
Es ist – insbesondere durch rechtzeitige Planung – anzustreben, die Klassen- und Studienfahrten zeitgleich im Rahmen einer Fahrtenwoche stattfinden zu lassen, in der Regel in der Zeit zwischen den Sommer- und den Herbstferien. Sobald die Termine festliegen (in der Regel nach Reservierung der zentral gebuchten Kennenlerntage 5), werden sie in den Terminkalender auf der Homepaqe übernommen.
5 Klassenfahrten im Sekundarbereich I
Am Burg-Gymnasium werden im Sekundarbereich drei Klassenfahrten durchgeführt:
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Planung |
Dauer |
Schwerpunkte, Hinweise |
Klasse 5 |
zentral |
drei Tage |
Kennenlerntage: Bildung einer Klassengemeinschaft, Teamgeist, Kooperation; zurzeit in Lingen |
Klasse 8
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Klassenleitung |
fünf Tage |
Fahrtziele nur Niedersachsen/Bremen oder vergleichbarer Umkreis; ggf. denkbar auch Segeln auf dem Ijsselmeer. Die Fahrten sollten so geplant und gebucht werden, dass sich die Kosten für die Eltern in einem akzeptablen Rahmen halten (z. B. durch gemeinsame Fahrten, Nutzung der Bahn, Verzicht auf kostspielige Programmpunkte etc.). Hinsichtlich möglichst vielseitiger Programme sollten sich die Klassenlehrkräfte untereinander absprechen. |
Klasse 10 |
Klassenleitung |
fünf Tage |
Fahrtziele nur Deutschland oder Niederlande; Als Orientierung für die Auswahl von Fahrtzielen können folgende konkrete Vorschläge dienen: Großstädte wie Hamburg oder Köln (nicht: Berlin); das Ruhrgebiet (z. B. DJH Essen); das deutsch-französische Grenzgebiet (für reine „Französischklassen“). |
6 Studienfahrten im Sekundarbereich II
Die Studienfahrten sollen unter anderem dazu beitragen, Kenntnisse zu vertiefen, den Horizont zu erweitern, Selbstverantwortung und sozialen Umgang zu üben.
Kurslehrkräfte (bevorzugt Kurse auf erhöhtem Niveau) bieten Fahrten an, die im Zusammenhang mit dem Fach stehen.
Denkbar sind sowohl Inlands- als auch Auslandsfahrten; Schwerpunkte können auf kulturelle, sprachliche, geographische, geschichtlich-politische, sportlich-soziale, wirtschaftliche und / oder naturwissenschaftliche Aspekte gelegt werden
Die Studienfahrten sollen am Anfang der Stufe 13 liegen, um sie in die allgemeine Fahrtenwoche integrieren zu können.
7 Wandertage
In den Klassenstufen, in denen keine Klassenfahrten liegen, soll wenigstens ein Wandertag stattfinden, also in den Klassen 6, 8, 9 und 11.
Da diese Fahrten vorrangig pädagogische Ziele haben und unter anderem dem Ausbau der Klassengemeinschaft dienen sollen, sind Ziele wie Freizeitparks (z. B. Movie World) oder Ähnliches ausgeschlossen. Stattdessen werden aktivitäts- und gemeinschaftsfördernde Unternehmungen angeregt, z. B. Kanutour, Kletterpark Ibbenbüren, Tierpark Nordhorn, Wanderung...
8 Schüleraustauschfahrten
Derzeit finden folgende Austauschfahrten statt:
- Frankreichaustausch (Kl. 8 / 9);
- Austausch Niederlande (Kl. 9).