Burg-Gymnasium
Bad Bentheim

Schulsanitätsdienst am BGB

   

1. Beschreibung und Ziele

Der Schulsanitätsdienst hat seit vielen Jahren einen festen Platz an unserer Schule: Jugendliche verschiedener Jahrgangsstufen ab dem Alter von ca. 14 Jahren (Klasse 8) helfen und unterstützen unsere Schulgemeinschaft: Indem sie sich im Schulsanitätsdienst engagieren, sorgen sie bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen und an ganz normalen Schultagen für Sicherheit und leisten in Notsituationen schnelle Hilfe. Sie sind fit in Erster Hilfe, wissen, wie man einen Verband anlegt, was man bei Vergiftungen tut und wie man die stabile Seitenlage ausführt. Zudem gehört zum Aufgabenspektrum der Schulsanis die Überprüfung und Ergänzung der Verbandsmaterialien im gesamten Schulgebäude. Sie sollen dabei helfen, Gefahrenquellen in der Schule zu identifizieren und zu beseitigen. Der Schulsanitätsdienst erhöht also im Alltag die Sicherheit an unserer Schule.

Die Schulsanis des Burg-Gymnasiums übernehmen darüber hinaus Verantwortung. Sie sind bei Unfällen in der Schule als erste zur Stelle, leisten Erste Hilfe und informieren, wenn nötig, den Rettungsdienst. Schulsanis sind darin ausgebildet, Gefahren zu vermeiden. Passiert doch etwas, sind sie sofort zur Stelle, helfen kompetent und verringern so die Unfallfolgen. Die Aufgaben, die sie in diesem Rahmen wahrnehmen, erfordern und fördern wichtige Fähigkeiten und Fertigkeiten wie etwa Wissen und Einfühlungsvermögen, aber auch Selbstbewusstsein und Teamarbeit. Darüber hinaus werden im Schulsanitätsdienst Menschlichkeit, Hilfeleistung und Toleranz trainiert. Auf diese Weise beeinflusst der Schulsanitätsdienst zusätzlich das soziale Klima der Schule positiv.

2. Aufgaben des Schulsanitätsdienstes am Burg-Gymnasium

  • Jährliche Teilnahme an der Ausbildung in Erster Hilfe zum Start des Schuljahres
  • Übungen zur Ersten Hilfe in der SSD-AG (Kooperationspartner: DRK Kreisverband Grafschaft Bentheim)
  • Erste-Hilfe-Leistungen bei kleineren Unfällen in der Schule
  • Betreuung und Erste Hilfe spontan Erkrankter in der Schule
  • Ggf. Einweisung des Rettungsdienstes und Notarztes, gemeinsam mit der die Klasse unterrichtenden Lehrkraft
  • Sanitätsdienste bei Sportfesten/Bundesjugendspielen/Sponsorenläufen
  • Pflege und Verwaltung der Rettungsmittel und des Sanitätsraumes
  • Einsätze nach Zuständigkeit (tageweise) innerhalb eines festgelegten Dienstplans
  • Am Einsatztag morgendliches Abholen der Erste-Hilfe-Tasche und des SSD-Handys im Sekretariat

3. Schulsanitätsdienst – Einsatzfälle

In Ersthilfe und ggf. weiteren Fortbildungen qualifizierte Schulsanitäter ergänzen und sichern die Erste-Hilfe-Versorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder der Eltern bei Unfällen, Verletzungen und Krankheitsfällen von Schülern, gegebenenfalls auch von Lehrern und anderen Personen, die sich zu bestimmten Zwecken in der Schule aufhalten (Schulveranstaltungen, Sportfeste usw.). Am BGB gilt aber: Eine Überbelastung der aktiven Schülerinnen und Schüler soll unbedingt vermieden werden. Der SSD kann darum bei Blessuren oder geringfügigen Verletzungen gerufen werden, muss aber sicher nicht bei leichten Kopfschmerzen zum Einsatz aus dem Unterricht gerufen werden.

Umgekehrt gilt laut der Handreichungen des KM zum SSD in die andere Richtung deutlich: „Bei Unfällen und Erkrankungen, die über Bagatellfälle wie z.B. geringfügige Verletzungen hinausgehen, hat der Schulsanitätsdienst eine aufsichtführende Lehrkraft mit hinzuzurufen. Denn es gilt der Grundsatz: Die Verantwortung zur Hilfeleistung bei einem schulischen Notfall haben grundsätzlich immer die aufsichtführenden Lehrkräfte." (Handreichung Schulsanitätsdienst - Rechtlicher Rahmen für Schulsanitätsdienste und Empfehlungen zur Implementierung von Schulsanitätsdiensten in Niedersachsen, S.2) Die jungen Schulsanitäterinnen und -sanitäter sollen also bei Fällen, die schwerwiegender erscheinen, auf keinen Fall allein gelassen werden.

Denkbare Einsatzszenarien sind beispielsweise:

- Sportverletzungen

- Verletzungen nach Stürzen auf dem Pausenhof

- Versorgung von leichteren Wunden aller Art

- Problemen des Kreislaufsystems

4. Art und Umfang der Ausbildung

Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter müssen eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit neun Unterrichtseinheiten durch eine ermächtigte Hilfsorganisation (am BGB: DRK Kreisverband Grafschaft Bentheim e.V.) absolviert haben und weitere Kenntnisse im Bereich der Erweiterten Erste Hilfe durch eine fachlich und pädagogisch qualifizierte Person vermittelt bekommen. Interessierte Jugendliche müssen also über den Kooperationspartner wiederholt und umfassend in Erste Hilfe geschult werden. In der regelmäßig stattfindenden AG lernen sie nach der Grundausbildung, wie sie sich in Notfällen verhalten, aber auch wie sie Gefahren erkennen können, noch bevor etwas passiert. In Rollenspielen trainieren sie den Umgang mit Verletzten. Einfühlungsvermögen ist dabei wichtig, denn gerade Jüngere sind bei Unfällen oft verängstigt. Sie zu beruhigen, vor neugierigen Blicken abzuschirmen oder aufzumuntern sind zentrale Aufgaben des Schulsanitätsdiensts.

Folgende Themen sind Inhalte der SSD-AG:

  • Organisation des Schulsanitätsdienstes
  • Hygiene
  • Psychische Betreuung des Verletzten/Erkrankten
  • Rolle und Aufgabe der Schulsanitäter
  • Psychohygiene des Helfers
  • Umgang mit (Kranken-)Trage und/oder Rettungstuch
  • Sportverletzungen

Diese Erweiterte Erste Hilfe ist im Anschluss an die Erste-Hilfe-Ausbildung zu erteilen und wird am BGB in Form eine dreiwöchentlich stattfindenden AG umgesetzt, die in Kooperation mit dem DRK-Kreisverband vor Ort stattfindet.

5. Anforderungen an die Schulsanitäter

Es gelten folgenden Anforderungen an die Schulsanitäter:

  1. a) Verpflichtung zur Verschwiegenheit
  2. b) Verlässlichkeit hinsichtlich der Einhaltung der Regeln für den Einsatz bei Notfällen, z. B. kein eigenmächtiges Handeln, was den Transport von verletzten Schülern anbetrifft.
  3. c) Verlässlichkeit hinsichtlich der Dienstzeiten und der Wahrnehmung des Einsatzdienstes
  4. d) Sorgfältiges Dokumentieren der Einsatzfälle
  5. Alarmierung und Dienstplan-Ablauf

Die Alarmierung erfolgt vonseiten der unterrichtenden Lehrkräfte über ein SSD-Handy, dessen Nummer jeweils zu Beginn des Schuljahres per Mail an alle Lehrkräfte versendet wird.

Im Behandlungsfall versorgen zwei bis drei Sanitäter den Verletzten. Die Zuverlässigkeit in der Wahrnehmung der Dienste ist von großer Bedeutung. Der zur Verfügung stehende Sanitätsraum darf nur von Lehrkräften und vom SSD für die Betreuung von Verletzen genutzt werden, es dürfen sich keine Schülerinnen und Schüler dort allein aufhalten.

Der Dienstplan des SSD wird nach der Ausbildung durch eine Mail an das Kollegium bekannt gemacht. Jeder Schulsanitäter hat darauf zu achten, dass er nicht an einem Tag Dienst hat, an welchem eine Klassenarbeit geschrieben wird. Er sollte in diesem Fall sich mit anderen Schulsanitätern verabreden und den Dienst tauschen. Der SSD ist von der ersten bis zur sechsten Stunde erreichbar.

7. Dokumentation

Festgehalten werden im Verbandsbuch:

1) Name der verletzten oder erkrankten Person, Klasse, Schulform

2) Art und Umfang der festgestellten Verletzungen

3) durchgeführte Maßnahmen der Schulsanitäter und anderer Personen

Ablauf und Umstände des Ereignisses

4) Ort des Ereignisses

5) Zeitpunkt

6) meldende Personen

7) alarmierte und beteiligte Personen und Stellen (Rettungsdienste usw.)

8) Name von Zeugen

8. Aufgaben des SSD

Eine durchgehende Aufgabe des SSDs ist es, Schränke, Liege und Material im Sani-Raum aufzuräumen. Zusätzlich stehen zur Übung verfallene Verbandmaterialien zur Verfügung.

Es werden keine Medikamente ausgegeben, auch keine Desinfektionen vorgenommen. Die Eigensi­cherung hat ausnahmslos Vorrang. Alle Hilfeleistungen sind in den ausliegenden Protokollblättern festzuhalten. Alle gesundheitlichen Informationen, die man durch die Tätigkeit als Schul-Sani erhält, sind streng vertraulich zu behandeln. Wird jemand im Sani-Raum versorgt, verlassen alle nicht an der Behandlung beteiligten Personen den Raum, um Ruhe zu gewährleisten.

Alle Maßnahmen wie Entlassung eines Schülers zum Arzt, Transport ins Krankenhaus, Kontakt mit Eltern sind durch einen Lehrer oder durch das Schulsekretariat zu veranlassen. Alle wesentlichen Ent­scheidungen müssen von der aufsichtführenden Lehrkraft gefällt werden, der Schul-Sanitäter berät. In Zweifelsfällen ist die Schulleitung zu benachrichtigen. Die Schulsanitäter beachten, dass die in der Klasse oder während Pausenzeiten aufsichtführende Lehrkräfte weisungsbefugt sind und von besonderen Vorkommnissen unverzüglich zu unterrichten sind.

9. Bedeutung des Schulsanitätsdienstes für unsere Schule

a) Das gute Funktionieren eines Schulsanitätsdienstes bewirkt, dass sich Schüler und Erwachsene an unserer Schule bei Notfällen in sicheren Händen wissen. Für die Eltern zu Hause oder in der Arbeit ist es eine Beruhigung.

b) Das Konzept ist auf eine Entlastung vor allem der Sportlehrer und der Sekretärinnen ausgerichtet. Es unterstützt auch die sich im Unterricht befindenden Lehrer, weil sie die Klasse nicht unbeaufsichtigt lassen müssen, um einen Schüler in den Sanitätsraum zu bringen.

c) Für die Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildungen durchlaufen und die es gelernt haben, Mitmenschen in Notlagen zu helfen, stellt der Schulsanitätsdienst eine enorme Zunahme ihrer persönlichen, sozialen, aber auch fachlichen Kompetenzen dar und könnte für viele auch ein erster Schritt für das Ergreifen eines medizinischen Berufes sein.

d) Der Schulsanitätsdienst, organisiert und personell getragen von Schülern und Erwachsenen unserer Schule stellt einen wichtigen Baustein unseres gesamten Schulkonzeptes dar.

e) Die Schulsanitäter sind ein Vorbild für andere Schüler, mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Empathie für den anderen zu leisten. Ihr ehrenamtlicher Einsatz fördert die Wahrnehmung für die Verletzlichkeit und Hilfsbedürftigkeit von allen, die tagtäglich in der Schule zusammenleben.

10. Aufgaben der Schulsanitätsdienst-Beauftragten: Kooperationspartner und Ganztagskoordinator/in des BGB
- Absprachen mit dem Kooperationspartner DRK, der die folgenden Aufgaben innerhalb der Grundausbildung und der dreiwöchentlichen AG übernimmt:

- Verwaltung, Wartung und Ergänzung der Sanitätsdienst-Materialien

- Ausbildung neuer Schulsanitäter/innen

- regelmäßige Treffen mit den Schulsanitätern

- Fortbildungen und Übungen in der ersten Hilfe mit den Schulsanitätern

- Regelmäßige Besprechung der Einsätze

- Angebote zur Gruppendynamik

- Planung von Einsätzen und Aktionen

- Überwachung des Zustandes der Sanitätsräume

- Kontrolle des Dokumentationsbuches

- Bemühen um spezielle Fortbildungen und/oder Exkursionen im Rahmen der AG (Kontakt zu Fachärzten, Ausflüge zur Rettungsleitstelle usw.)

Der/Die Ganztagskoordinator/in übernimmt zudem ebenfalls oder ausschließlich:

  • Überwachung des Zustandes der Sanitätsräume
  • Kontrolle des Dokumentationsbuches
  • Kontakt zum SSD außerhalb der AG per IServ-Messengergruppe und Mails, um Einsätze und Aktionen zu planen
  • Umsetzung der Rückmeldungen des SSD, z.B. fehlende Materialien nachbestellen etc.
  • Information an Schulleitung, Sekretariat und Kollegium über aktive SSD-Mitglieder und Einsatzpläne
  • Ansprechpartner/in im Kollegium für Einsätze, die über den wöchentlichen Dienst hinausgehen, z.B.: Sportfeste/Bundesjugendspiele/Sponsorenläufe
  • Evaluation und ggf. Überarbeitung/Erweiterung des SSD- Konzeptes

 

 

Termine

Das Abschlusskonzert findet am 20.02.2025 im Lise-Meitner Gymnasium in Neuenhaus statt.

03.03.2025 - 07.03.2025
Klassenfahrt nach Stade der JS 8

Klassen 8 und 9

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