Burg-Gymnasium
Bad Bentheim

Schulprogramm - Hausordnung

BURG-GYMNASIUM Bad Bentheim

Hausordnung
Die Hausordnung schafft Rahmenbedingungen, die auf ein verlässliches und verantwortungsbewusstes Handeln in der Schule abzielen. Sie trägt dazu bei, dass alle Beteiligten sich in einem funktionierenden Umfeld erleben, in dem sie sich wohlfühlen und erfolgreich arbeiten können. So bildet sie eine der Grundlagen, die gewährleisten, dass der Lernort Schule zu einem positiv erlebten Lebensort wird, in dem das Zusammenleben von Einsatz, Freude und Fairness geprägt wird.
Diese Hausordnung gilt für den gesamten Bereich des Burg-Gymnasiums, sowohl für die Gebäude wie für das Außengelände. Die Bestimmungen gelten nicht nur für die regulären Unterrichtszeiten, sondern ebenso für sämtliche Schulveranstaltungen außerhalb dieser Zeiten. Zudem sind die entsprechenden Vorschriften auch für Schulveranstaltungen bindend, die nicht auf dem Schulgelände stattfinden (z. B. Schulfahrten und Exkursionen).
Abweichungen von den Bestimmungen dieser Hausordnung können nur in Ausnahmefällen gemacht und müssen begründet werden. Zudem wird an dieser Stelle auf die Vorgaben weiterer Rechtsvorschriften verwiesen, die für den Schulbereich bindend sind (z. B. die Brandschutzordnung).

1. Allgemeines

Gebäude und Inventar sind Eigentum der Allgemeinheit. Sie sind so zu behandeln, dass keine Schäden entstehen. Die volljährigen Schülerinnen und Schüler und bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten sind bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung haftbar. Verstöße gegen die Hausordnung werden mit pädagogischen Maßnahmen geahndet, bei schwerwiegenderen Verstößen greifen allerdings zusätzlich die jeweils geltenden Rechtsvorschriften.

2. Verhalten vor Schulbeginn

Die Schule wird eine halbe Stunde vor Beginn des Unterrichts für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler geöffnet. Im Schulgebäude ist der Aufenthalt bis zum Vorklingeln nur in der Pausenhalle gestattet.
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich bis 7.45 Uhr ausschließlich auf diejenigen Schülerinnen und Schüler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren. Alle anderen Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände erst ab 7.45 Uhr betreten.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.

3. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

3.1 Die Garderobe wird auf dem Flur vor den Klassen aufgehängt. Es wird empfohlen, weder Geld noch andere Wertsachen (z. B. Fahrkarte, Handschuhe, Ausweis usw.) in den Taschen abgelegter Kleidungsstücke zurückzulassen, da die Versicherung für den Tascheninhalt entwendeter Kleidungsstücke keinen Ersatz leistet. Größere Geldbeträge können vor dem Unterricht im Sekretariat zur Aufbewahrung abgegeben werden. Kopfbedeckungen sind während der Unterrichtszeit in geschlossenen Räumen abzunehmen.
Kleidung, die geeignet ist, den Schulfrieden zu stören, darf nicht getragen werden.

3.2 Gegenstände, durch die Mitschülerinnen und Mitschüler gefährdet oder belästigt werden können (z. B. Messer, Gummischläger, Knallkörper, Laserpointer und Waffen), dürfen nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden. Das Gleiche gilt für Gegenstände, die in irgendeiner anderen Form geeignet sind, den Schulfrieden zu stören.

3.3 Alle elektronischen Geräte wie Smartphones, iPods, MP3-Player etc. dürfen auf dem Schulgelände nicht eingeschaltet/genutzt bzw. sichtbar werden. Nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft darf ein solches Gerät benutzt werden. Als Ausnahmen gelten der Oberstufenraum und der Arbeitsraum im Forum. Smartwatches o. Ä. dürfen nur eingeschaltet werden, wenn ihre Funktion auf die Zeitanzeige beschränkt ist; Uhren mit Abhörfunktion sind durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 17.11.2017 ohnehin verboten.
Die Nutzung digitaler Endgeräte auf Anordnung einer Lehrkraft ist auf die für den Unterricht notwendigen Apps / Programme und Internetseiten beschränkt. Schulisch administrierte private Endgeräte hingegen dürfen im Rahmen der Benutzerordnung für das pädagogische Netz grundsätzlich genutzt werden. Ihre Nutzung kann durch Lehrkräfte zeitweise unterbunden oder eingeschränkt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeglicher Missbrauch internetfähiger Endgeräte verboten ist und
entsprechende Konsequenzen nach sich zieht, was bis zur strafrechtlichen Verfolgung gehen kann. Dies gilt
ebenfalls für den Mitschnitt von Unterricht (Ton-, Bild-, Filmaufnahmen).

Weiteres steht in der Benutzerordnung für das pädagogische Netz, die als Teil dieser Hausordnung zu verstehen ist.

3.4 Vor Klassenarbeiten kann verlangt werden, dass Smartphones und andere elektronische Geräte zum Schutz vor Täuschungen an zentraler Stelle abzulegen sind.

3.5 Alle Unterrichtsräume einschließlich der Turnhalle und der Umkleideräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten werden. Der Aufenthalt in diesen Räumen vor oder nach dem Unterricht ist im Ausnahmefall nur beauftragten Schülerinnen und Schülern gestattet.
Für einzelne Räume greifen besondere Nutzungsordnungen (z. B. Oberstufenraum, Arbeitsraum im Forum, Computerräume), die auch den Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern in diesen Räumen regeln.

3.6 Der Lehrmittelraum darf allenfalls von beauftragten Schülerinnen und Schülern betreten werden. Die Lehrmittel sind nach jeder Stunde zurückzubringen und ordentlich an ihrem Platz abzustellen. Die betreffenden Lehrkräfte sind hierfür verantwortlich.

3.7 Die Turnhalle darf zum Sportunterricht nur mit Hallensportschuhen betreten werden.

3.8 Getränke in Glasflaschen dürfen nicht mit in die Unterrichtsräume genommen werden. Getränke in Flaschen aus bruchsicheren Materialien sind erlaubt. Diese Flaschen dürfen nicht auf dem Tisch stehen, sondern müssen in der Schultasche aufbewahrt werden.

3.9 In der Cafeteria vertriebene Speisen und Getränke dürfen nur in der Cafeteria, der Pausenhalle und dem Innenhof eingenommen werden. Teller und Tassen sind in die Cafeteria zurückzubringen bzw. auf die bereitgestellten Sammelwagen zu stellen.

3.10 Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht im Klassenraum, ist die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. eine Schülerin oder ein Schüler des Kurses verpflichtet, im Sekretariat nachzufragen.

3.11 Die in den Klassenräumen aushängenden Alarmpläne sind im Alarmfall strikt zu befolgen.

3.12 Im Schulgebäude ist das Rennen auf den Fluren verboten.

3.13 Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol sind verboten.

4. Pausenordnung

4.1 Die Schülerinnen und Schüler verlassen den Unterrichtsraum frühestens mit dem Klingeln am Ende der Stunde. Die Türen der Klassenräume werden von der Lehrkraft geschlossen. Der Verbleib im Klassenraum bzw. auf den Fluren ist für alle Schülerinnen und Schüler verboten. Ausnahmen werden nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gemacht. Für den Pausenaufenthalt freigegeben sind der Schulhof, der Sportplatz, das Foyer der Cafeteria, die Pausenhalle, der Innenhof des Hauptgebäudes (nur für Sek II) und gegebenenfalls die Schülerbibliothek bzw. der Oberstufenraum (vgl. „Hinweise zu den Aufsichten am Burg-Gymnasium").
Der Schulhof erstreckt sich im Wesentlichen auf den Bereich zwischen dem Hauptgebäude und der Turnhalle 2, den Übergang zum Forum (Treppe) und den Bereich vor dem östlichen Anbau (Räume R1 - R4). Die Flächen links und rechts vom Schulhofeingang zum Forum (u. a. der Weg zu Parkplatz und Sporthalle 1) gehören nicht dazu und dürfen in den Pausen von den Schülerinnen und Schülern nicht betreten werden.

4.2 Bei einem Raumwechsel in der großen Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler nach Verlassen des Klassenraumes auf direktem Weg zum neuen Unterrichtsraum und deponieren dort ihre Taschen innerhalb von maximal 5 Minuten nach Stundenende. Danach begeben sie sich auf die für die Pause freigegebenen Flächen.

4.3 Die Schülerinnen und Schüler haben am Ende der Pause nach dem Vorklingeln zu den Klassen- bzw. Fachräumen zu gehen.

4.4 In den Pausen ist das Fußballspielen nur auf dem Sportplatz erlaubt. Das Spielen mit großen oder schweren Bällen (z. B. Fußbällen) ist auf dem Schulhof grundsätzlich untersagt. Im Schulgebäude ist jegliches Ballspielen verboten.

4.5 Während der Pausen und in den Freistunden dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 in begründeten Ausnahmesituationen das Schulgrundstück nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 – 13 dürfen das Schulgelände zwecks Versorgung in der Mittagspause und in den Freistunden verlassen.

4.6 Es ist verboten, mit Steinen oder Schneebällen oder anderen Gegenständen zu werfen.

4.7 Bei der Benutzung der Spielgeräte ist auf die Sicherheit zu achten
(z. B. max. zwei Personen gleichzeitig auf einem Trampolin; möglichst nicht mehr als 15 bis 25 Personen
gleichzeitig auf der Kletterpyramide).

5. Verhalten nach dem Unterricht

5.1 Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt. Die Fächer werden aufgeräumt; Fensterbänke und Tische sind frei zu halten.

5.2 Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler sofort das Schulgrundstück.

5.3 Auswärtige Schülerinnen und Schüler, die in der 6. Stunde keinen Unterricht haben und auf den Bus warten, müssen sich in der Pausenhalle oder der Schülerbibliothek aufhalten. Sie dürfen das Schulgrundstück nur verlassen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegt. Für die Zeit der Abwesenheit vom Schulgelände entfällt der Unfallversicherungsschutz durch die Schule.

5.4 Alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgang 10 dürfen das Schulgelände erst nach dem Ende des Unterrichts verlassen. Das gilt auch für den Fall der Teilnahme an schulischen Angeboten in der 7. Stunde wie Ganztagsangebot, Förderstunden und AGs, zu denen die Schülerinnen und Schüler verbindlich angemeldet sind.

5.5 Außerhalb der Unterrichtszeit darf das Schulgelände von Schülerinnen und Schülern nur mit Erlaubnis betreten werden.

6. Parken

6.1 Fahrräder sind in die Fahrradständer zu stellen. Kraftfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parken: Schülerinnen und Schüler nutzen den großen Parkplatz am Forum (Parkausweise zur Überschreitung der Höchstparkdauer stellt die Schule aus); auf der Westseite stehen Parkplätze für Lehrkräfte (Parkausweise erforderlich) zur Verfügung, zudem an der Hetlage, wo auch Besucher parken können.

6.2 Schülerinnen und Schüler haben für die Sicherung ihrer Fahrräder und Kraftfahrzeuge selbst zu sorgen. Ein Ersatz wird bei Beschädigung oder Diebstahl nicht geleistet.

6.3 Schülerinnen und Schüler dürfen sich während der Unterrichtszeit oder in den Pausen nicht an den abgestellten Fahrrädern und Fahrzeugen zu schaffen machen.

7. Lernmittel / Schülerbücherei

Zum Schuljahresende sind sämtliche Lernmittel und Bücher der Schülerbücherei zurückzugeben. Verschmutzte oder beschädigte Bände müssen ersetzt werden, wenn eigenes Verschulden vorliegt.

Bad Bentheim, den 10.11.2021

Termine

Lateinexkursion nach Xanten ins RömerMuseum

Ort: R-5

JS 12: 14.00 Uhr (nur für Lehrkräfte)

JS 13: 14.30 Uhr (nur für Lehrkräfte)

 

Ort: R-5

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