BURG-GYMNASIUM Bad Bentheim
Die Hausordnung schafft Rahmenbedingungen, die auf ein verlässliches und verantwortungsbewusstes Handeln in der Schule abzielen. Sie trägt dazu bei, dass alle Beteiligten sich in einem funktionierenden Umfeld erleben, in dem sie sich wohlfühlen und erfolgreich arbeiten können. So bildet sie eine der Grundlagen, die gewährleisten, dass der Lernort Schule zu einem positiv erlebten Lebensort wird, in dem das Zusammenleben von Einsatz, Freude und Fairness geprägt wird.
Diese Hausordnung gilt für den gesamten Bereich des Burg-Gymnasiums, sowohl für die Gebäude wie für das Außengelände. Die Bestimmungen gelten nicht nur für die regulären Unterrichtszeiten, sondern ebenso für sämtliche Schulveranstaltungen außerhalb dieser Zeiten. Zudem sind die entsprechenden Vorschriften auch für Schulveranstaltungen bindend, die nicht auf dem Schulgelände stattfinden (z. B. Schulfahrten und Exkursionen).
Abweichungen von den Bestimmungen dieser Hausordnung können nur in Ausnahmefällen gemacht und müssen begründet werden. Zudem wird an dieser Stelle auf die Vorgaben weiterer Rechtsvorschriften verwiesen, die für den Schulbereich bindend sind (z. B. die Brandschutzordnung).
Gebäude und Inventar sind Eigentum der Allgemeinheit. Sie sind so zu behandeln, dass keine Schäden entstehen. Die volljährigen Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler sind bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung haftbar. Verstöße gegen die Hausordnung werden mit pädagogischen Maßnahmen geahndet, bei schwerwiegenderen Verstößen greifen zusätzlich die jeweils geltenden Rechtsvorschriften. Alle Angehörigen der Schulgemeinschaft sind dazu aufgerufen, Verschmutzungen, Beschädigungen oder andere Probleme umgehend zu melden.
2. Verhalten vor Schulbeginn
Die Schule wird eine halbe Stunde vor Beginn des Unterrichts für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler geöffnet. Im Schulgebäude ist der Aufenthalt bis zum Vorklingeln nur in der Pausenhalle sowie in anderen für den Aufenthalt freigegebenen Bereichen gestattet.
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich bis 7.45 Uhr ausschließlich auf diejenigen Schülerinnen und Schüler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren. Alle anderen Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände erst ab 7.45 Uhr betreten. Die Abstellflächen für Zweiräder als Teil des Schulgeländes sind kein Aufenthaltsort.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.
3. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
3.1 Es wird empfohlen, weder Geld noch andere Wertsachen (z. B. Fahrkarte, Handschuhe, Ausweis usw.) in den Taschen abgelegter Kleidungsstücke zurückzulassen, da die Versicherung für den Tascheninhalt entwendeter Kleidungsstücke keinen Ersatz leistet. Kopfbedeckungen sind während der Unterrichtszeit in geschlossenen Räumen abzunehmen.
Kleidung, die geeignet ist, den Schulfrieden zu stören, darf nicht getragen werden.
3.2 Gegenstände, durch die Mitschülerinnen und Mitschüler gefährdet oder belästigt werden können (z. B. Messer, Gummischläger, Knallkörper, Laserpointer und Waffen), dürfen nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden. Das Gleiche gilt für Gegenstände, die in irgendeiner anderen Form geeignet sind, den Schulfrieden zu stören.
3.3 Alle elektronischen Geräte wie Smartphones, Smartwatches etc. dürfen auf dem Schulgelände nicht genutzt werden und verbleiben in den Schultaschen. Nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft darf ein solches Gerät benutzt werden. Als Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II gelten der Oberstufenraum und der Arbeitsraum im Forum.
Die Nutzung digitaler Endgeräte auf Anordnung einer Lehrkraft ist auf die für den Unterricht notwendigen Apps / Programme und Internetseiten beschränkt. Schulisch administrierte private Endgeräte (2026: ab Klasse 10 aufsteigend; auslaufend) sowie die Leihgeräte des Landes Niedersachsen (künftiger Regelfall) hingegen dürfen im Rahmen der Benutzerordnung für das pädagogische Netz grundsätzlich genutzt werden. Ihre Nutzung kann durch Lehrkräfte zeitweise unterbunden oder eingeschränkt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeglicher Missbrauch internetfähiger Endgeräte verboten ist und entsprechende Konsequenzen nach sich zieht, was bis zur strafrechtlichen Verfolgung gehen kann. Dies gilt insbesondere für den Mitschnitt von Unterricht (Ton-, Bild-, Filmaufnahmen).
Weiteres steht in der Benutzerordnung für das pädagogische Netz, die als Teil dieser Hausordnung zu verstehen ist.
3.4 Auch während des Unterrichts verbleiben nicht schulisch administrierte digitale Endgeräte in den Schultaschen der Schülerinnen und Schüler; sie sind dazu in den Flug- oder „Nicht-Stören“-Modus zu versetzen. Grundsätzlich, insbesondere vor Klassenarbeiten, kann verlangt werden, dass Smartphones und andere elektronische Geräte unter anderem zum Schutz vor Täuschungen an zentraler Stelle abzulegen sind. Verlassen einzelne Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts den Klassenraum (z. B. für Toilettengänge), verbleiben die Geräte ebenfalls im Raum. Die Verantwortung für ein Endgerät liegt allein bei den Schülerinnen und Schülern, die diese Geräte mit in die Schule bringen, bzw. deren Erziehungsberechtigten.
3.5 Alle Unterrichtsräume einschließlich der Sporthallengebäude dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten werden. Der Aufenthalt in diesen Räumen vor oder nach dem Unterricht ist im Ausnahmefall nur beauftragten Schülerinnen und Schülern gestattet.
Für einzelne Räume greifen besondere Nutzungsordnungen (z. B. Oberstufenraum, Arbeitsraum im Forum, Computerräume, Fachräume), die auch den Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern in diesen Räumen regeln.
3.6 Der Lehrmittelraum darf allenfalls von beauftragten Schülerinnen und Schülern betreten werden. Die Lehrmittel sind nach jeder Stunde zurückzubringen und ordentlich an ihrem Platz abzustellen. Die betreffenden Lehrkräfte sind hierfür verantwortlich.
3.7 Die Sporthallen dürfen zum Sportunterricht nur mit Hallensportschuhen betreten werden.
3.8 Essen, Handlungen der Körperpflege (z. B. Kämmen, Eincremen) sowie weitere Handlungen, welche die Konzentration beeinträchtigen, sollen sich auf die Pausen beschränken und sind im Unterricht grundsätzlich zu unterlassen. Entsprechenden Hinweisen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Getränke in Glasflaschen dürfen nicht mit in die Unterrichtsräume genommen werden. Getränke in Flaschen aus bruchsicheren Materialien sind erlaubt. Diese Flaschen dürfen nicht auf dem Tisch stehen, sondern müssen in der Schultasche aufbewahrt werden.
3.9 In der Cafeteria erworbene Speisen und Getränke dürfen nur in der Cafeteria, der Pausenhalle und dem Innenhof eingenommen werden. Geschirr aus der Cafeteria ist stets zurückzubringen oder auf die bereitgestellten Sammelwagen zu stellen
3.10 Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht im Klassenraum, ist die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. eine Schülerin oder ein Schüler des Kurses verpflichtet, sich im Sekretariat zu melden.
3.11 Die in den Klassenräumen aushängenden Alarmpläne sind im Alarmfall strikt zu befolgen.
3.12 Im Schulgebäude ist das Rennen auf den Fluren verboten.
3.13 Das Rauchen und Dampfen etc. sowie der Konsum von Alkohol sind verboten. Auch die Mitnahme von Vapes o. Ä. sowie alkoholischer Getränke ist strikt untersagt. Die Mitnahme und der Konsum von Energydrinks oder Vergleichbarem sind für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 untersagt; Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II dürfen solche Getränke während der Pausen und Freistunden dort zu sich nehmen, wo es von Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 10 nicht wahrgenommen werden kann.
3.14 Alle Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch darauf, die Toilettenräume in einem gepflegten Zustand vorzufinden und sie in geschützter Atmosphäre nutzen zu können. Der gesamte Toilettenbereich ist nach Nutzung sofort zu verlassen und darf nicht als Aufenthaltsort missbraucht werden. Wer im Toilettenbereich Dinge verschmutzt oder beschädigt, ist dazu verpflichtet, dies sofort dem Hausmeister oder der Aufsicht zu melden. Toilettenkabinen dürfen nur einzeln betreten und genutzt werden; Schultaschen dürfen nicht dorthin mitgenommen werden.
4. Pausenordnung
4.1 Die Schülerinnen und Schüler verlassen den Unterrichtsraum frühestens mit dem Klingeln am Ende der Stunde. Die Türen der Klassenräume werden von der Lehrkraft geschlossen. Der Verbleib im Klassenraum bzw. auf den Fluren ist für alle Schülerinnen und Schüler verboten. Ausnahmen werden nur mit Genehmigung einer Lehrkraft gemacht. Für den Pausenaufenthalt freigegeben sind der Schulhof, der Sportplatz, das Foyer der Cafeteria, die Pausenhalle sowie die Flure vor R 5 und R 17 bis zu den hinteren Türen, der Innenhof des Hauptgebäudes und gegebenenfalls die Schülerbibliothek bzw. für die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II der Oberstufenraum inklusive des kleinen Innenhofs sowie der Bereich vor den Musikräumen (vgl. „Hinweise zu den Aufsichten am Burg-Gymnasium“). Bei widrigen Witterungsverhältnissen (Schließung des Sportplatzes) kann die zusätzlich im Hauptgebäude eingesetzte Aufsicht auch den hinteren Flur zwischen den Räumen 7 bis 10 für den Aufenthalt freigeben.
Der Schulhof erstreckt sich im Wesentlichen auf den Bereich zwischen dem Hauptgebäude und der Sporthalle 2, den Übergang zum Forum (Treppe) und den Bereich vor dem östlichen Anbau (Räume R1 - R4). Die Flächen links und rechts vom Schulhofeingang zum Forum (u. a. der Weg zu Parkplatz und Sporthalle 1) gehören nicht dazu und dürfen in den Pausen von den Schülerinnen und Schülern nicht betreten werden.
4.2 Bei einem Raumwechsel in der großen Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler nach Verlassen des Klassenraumes auf direktem Weg zum neuen Unterrichtsraum und deponieren dort ihre Taschen innerhalb von maximal 5 Minuten nach Stundenende. Danach begeben sie sich auf die für die Pause freigegebenen Flächen.
4.3 Die Schülerinnen und Schüler haben am Ende der Pause nach dem Vorklingeln zu den Klassen- bzw. Fachräumen zu gehen.
4.4 In den Pausen ist das Fußballspielen nur auf dem Sportplatz erlaubt. Das Spielen mit großen oder schweren Bällen (z. B. Fußbällen) ist auf dem Schulhof grundsätzlich untersagt. Im Schulgebäude ist jegliches Ballspielen verboten.
4.5 Während sämtlicher Pausen und in den Freistunden dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 in begründeten Ausnahmesituationen das Schulgrundstück nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 – 13 dürfen das Schulgelände zwecks Versorgung in der Mittagspause und in den Freistunden verlassen.
4.6 Es ist verboten, mit Schneebällen, Steinen oder anderen Gegenständen zu werfen.
4.7 Bei der Benutzung der Spielgeräte ist auf die Sicherheit zu achten (z. B. max. zwei Personen gleichzeitig auf einem Trampolin; möglichst nur ca. 20 Personen gleichzeitig auf der Kletterpyramide).
5. Verhalten nach dem Unterricht
5.1 Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt. Die Fächer werden aufgeräumt; Fensterbänke und Tische sind frei zu halten.
5.2 Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler sofort das Schulgrundstück.
5.3 Schülerinnen und Schüler, die nach vorzeitigem Unterrichtsschluss auf Bus oder Zug warten müssen, haben sich in der Schülerbibliothek, der Pausenhalle oder dem Foyer des Forums aufzuhalten. Sie dürfen das Schulgrundstück nur verlassen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegt. Für die Zeit der Abwesenheit vom Schulgelände entfällt der Unfallversicherungsschutz durch die Schule.
5.4 Alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgang 10 dürfen das Schulgelände erst nach dem Ende des Unterrichts verlassen. Das gilt auch für den Fall der Teilnahme an schulischen Angeboten in der 7. und 8. Stunde wie Ganztagsangebot, Förderstunden und AGs, zu denen die Schülerinnen und Schüler verbindlich angemeldet sind.
5.5 Außerhalb der Unterrichtszeit darf das Schulgelände von Schülerinnen und Schülern nur mit Erlaubnis betreten werden.
6. Parken
6.1 Fahrräder sind in die Fahrradständer zu stellen. Kraftfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parken: Schülerinnen und Schüler nutzen den großen Parkplatz am Forum (Parkausweise stellt die Schule aus); auf der Westseite stehen Parkplätze für Lehrkräfte (Parkausweise erforderlich) zur Verfügung, zudem an der Hetlage, wo auch Besucher parken können.
6.2 Schülerinnen und Schüler haben für die Sicherung ihrer Fahrräder und Kraftfahrzeuge selbst zu sorgen. Ein Ersatz wird bei Beschädigung oder Diebstahl nicht geleistet.
6.3 Schülerinnen und Schüler dürfen sich während der Unterrichtszeit oder in den Pausen nicht an den abgestellten Fahrrädern und Fahrzeugen zu schaffen machen.
7. Lernmittel / Schülerbücherei
Zum Schuljahresende sind sämtliche Lernmittel und Bücher der Schülerbücherei zurückzugeben. Verschmutzte oder beschädigte Bände müssen ersetzt werden, wenn eigenes Verschulden vorliegt.
Bad Bentheim, den 23.09.2026