Burg-Gymnasium
Bad Bentheim

Fehlstunden und Fehltage: Mitteilungspraxis am Burg-Gymnasium Bad Bentheim

Elterninformation                              aktualisiert im Februar 2026

 

Ich bitte vorab um Beachtung: Besonders mit Blick auf das Fehlen bei Klausuren gilt für die Oberstufe ab Klasse 11 eine erweiterte Regelung. Diese wird den Schülerinnen und Schülern durch den Oberstufenkoordinator ausführlich erläutert und per Mail auch an die Eltern verschickt. Diese Regelung ist strikt einzuhalten.

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten des Fernbleibens vom Unterricht oder von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen: 1. dem in der Regel krankheitsbedingten nicht planbaren Fernbleiben vom Unterricht und 2. dem vorhersehbaren, also planbaren Fehlen.

Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen statt der Erziehungsberechtigten die entsprechenden Mitteilungen oder Anträge einreichen.

1. Mitteilungen über Fehlstunden und -tage (sog. „Entschuldigungen“)

Vorzugsweise sollen die Erziehungsberechtigten die Mitteilungen über Fehlzeiten per Mail (private Mailadresse der Eltern) an die Klassenlehrkräfte und Tutorinnen / Tutoren schicken.

Dies muss unverzüglich (in der Regel am ersten Tag des Fernbleibens vor Unterrichtsbeginn) geschehen, damit die Fehlzeiten in WebUntis als entschuldigt markiert werden können. Ein Anruf im Sekretariat ist nicht erforderlich und sollte nur erfolgen, wenn Besonderheiten mitgeteilt werden sollen.

In der Mitteilung müssen stets der Grund des Fernbleibens sowie die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens angegeben werden.

Im Betreff der Mail müssen der vollständige Name und die Klasse Ihres Kindes angegeben sein.

Bei nicht volljährigen Schülern müssen die Eltern die Mail über eine private Mailadresse schicken. Das soll diejenige sein, die im IServ-Elternbrief-Modul hinterlegt ist. Es darf nicht der Schüler-IServ-Account genutzt werden.

Eine Übersicht über die Fehltage finden die Schüler in der Webuntis-App.

2. Beurlaubungen / Freistellungen

Eine Befreiung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.

Bei einem planbaren Ereignis (z. B. Fahrprüfung, besondere Schwierigkeiten bei medizinischen Terminen…) wird um Beurlaubung bei den Klassenlehrkräften oder Tutoren per Mail gebeten.

In besonderen Fällen (längere planbare Ereignisse, z. B. Kuraufenthalt, mehrtägige Konfi-Fahrt…) werden die Anträge an die Schulleitung weitergeleitet.

Die Erziehungsberechtigten werden von den schulisch Verantwortlichen darüber informiert, ob ein Antrag genehmigt wird.

 

Termine

Ehemaligendatenbank Infos & Formulare Schulbuchausleihe iServ Mensa Galerien Kunst-Galerie Busplan Schließfach mieten

Burg-Gymnasium

Hetlage 5
48455 Bad Bentheim

Telefon: 05922–90480

 

Öffnungszeiten Sekretariat

Montag:     7.45 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:     7.45 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch:     7.45 Uhr bis 14.15 Uhr
Donnerstag:     7.45 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag:     7.45 Uhr bis 14.15 Uhr